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   BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87   

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https://dejure.org/1988,5422
BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87 (https://dejure.org/1988,5422)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1988 - 3 B 30.87 (https://dejure.org/1988,5422)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 3 B 30.87 (https://dejure.org/1988,5422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertungsfähigkeit immaterieller Wirtschaftsgüter - Ausschluss von Nutzungsschäden und mittelbaren Schäden - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 54.77

    Nutzungsschäden - Mittelbare Schäden - Politisch bedingte Maßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Von § 13 Nr. 1 BFG werden auch wirtschaftliche Einbußen als Folge von Veräußerungs- oder Verpachtungsverboten, die eine Fortführung eines Unternehmens durch einen privaten Erwerber nicht zulassen, erfaßt, sofern nicht auf die Substanz des Unternehmens (das Betriebsvermögen) selbst zugegriffen wird (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - und vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 53.78 - ; Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 3 CB 59.82 - und vom 4. Februar 1986 - BVerwG 3 CB 31.85 - ).

    Ein etwaiger Existenzverlust aufgrund von "Abwürgemaßnahmen" unterliegt jedenfalls nicht als Schaden an Betriebsvermögen der Feststellung nach dem BFG; ein Ausgleich hierfür ist lediglich in den §§ 1 und 10 bis 13 FlühG vorgesehen (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - a.a.O.).

    Die Vereinbarkeit des § 13 Nr. 1 BFG mit Art. 3 Abs. 1 GG hat der Senat in den bereits angeführten Urteilen vom 26. Oktober 1978 - 3 C 54.77 - und vom 26. April 1979 - 3 C 53.78 - (a.a.O.) ausdrücklich bejaht.

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 53.78

    Aufwendungen im Betrieb infolge staatlicher Preisverordnungen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Von § 13 Nr. 1 BFG werden auch wirtschaftliche Einbußen als Folge von Veräußerungs- oder Verpachtungsverboten, die eine Fortführung eines Unternehmens durch einen privaten Erwerber nicht zulassen, erfaßt, sofern nicht auf die Substanz des Unternehmens (das Betriebsvermögen) selbst zugegriffen wird (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - und vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 53.78 - ; Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 3 CB 59.82 - und vom 4. Februar 1986 - BVerwG 3 CB 31.85 - ).

    Die Vereinbarkeit des § 13 Nr. 1 BFG mit Art. 3 Abs. 1 GG hat der Senat in den bereits angeführten Urteilen vom 26. Oktober 1978 - 3 C 54.77 - und vom 26. April 1979 - 3 C 53.78 - (a.a.O.) ausdrücklich bejaht.

  • BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77

    Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Im Bereich des Kriegsfolgenrechts steht dem Bundesgesetzgeber weitestgehende Gestaltungsfreiheit zu, der lediglich durch den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz Grenzen gezogen sind (vgl. etwa Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.1985 - 3 B 18.85

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Beweis des Zustellungstages - Richtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Daß auch ein Geschäfts- oder Firmenwert ("good will") zu den bewertungsrechtlich erfaßbaren immateriellen Wirtschaftsgütern gehören kann, hat der Senat ebenfalls schon entschieden (vgl. zuletzt Beschluß vom 15. Juli 1985 - BVerwG 3 B 18.85 - m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1983 - III R 40/79

    Brennrecht - Einheitsbewertung - Betriebsvermögen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Diese Rechtsprechung schließt sich an die steuerliche Rechtsprechung zur bewertungsrechtlichen Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter an (vgl. u.a. BFHE 140, 306/308 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.02.1986 - 3 CB 31.85

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Schaden am Betriebsvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Von § 13 Nr. 1 BFG werden auch wirtschaftliche Einbußen als Folge von Veräußerungs- oder Verpachtungsverboten, die eine Fortführung eines Unternehmens durch einen privaten Erwerber nicht zulassen, erfaßt, sofern nicht auf die Substanz des Unternehmens (das Betriebsvermögen) selbst zugegriffen wird (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - und vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 53.78 - ; Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 3 CB 59.82 - und vom 4. Februar 1986 - BVerwG 3 CB 31.85 - ).
  • BFH, 18.02.1977 - III R 83/72

    GmbH & Co. KG - Kapitalerhöhung - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen, denen die lastenausgleichsrechtliche Schadensfeststellung folgt (vgl. § 15 Abs. 2 BFG, § 12 Abs. 2 FG), wird der Geschäftswert eines Unternehmens als bewertungsfähiges Wirtschaftsgut jedoch nur angesehen, wenn er als geldwerte Realität in Erscheinung getreten - d.h. "konkretisiert" - worden ist, etwa durch einen entgeltlichen Erwerb (vgl. u.a. BFHE 122, 148; 114, 543; BFH, BStBl 78 II 521); bei einem originär geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert wird dies verneint.
  • BFH, 17.01.1975 - III R 69/73

    Typischer stiller Gesellschafter - Beteiligung - Gewerblicher Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen, denen die lastenausgleichsrechtliche Schadensfeststellung folgt (vgl. § 15 Abs. 2 BFG, § 12 Abs. 2 FG), wird der Geschäftswert eines Unternehmens als bewertungsfähiges Wirtschaftsgut jedoch nur angesehen, wenn er als geldwerte Realität in Erscheinung getreten - d.h. "konkretisiert" - worden ist, etwa durch einen entgeltlichen Erwerb (vgl. u.a. BFHE 122, 148; 114, 543; BFH, BStBl 78 II 521); bei einem originär geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert wird dies verneint.
  • BVerwG, 28.03.1968 - III C 29.67

    Bewertung der Kundenkartei eines überwiegend den Ankauf und Verkauf

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Als bewertungsfähig und damit auch bei der Einheitswertfeststellung (oder Ersatzeinheitswertfeststellung) berücksichtigungsfähig sind immaterielle Wirtschaftsgüter angesehen worden, wenn für ihren Erwerb ein Entgelt gezahlt worden ist oder wenn nicht betriebsübliche Aufwendungen auf das zu bewertende Wirtschaftsgut gemacht worden sind oder wenn sie nach der Verkehrsauffassung als selbständig zu bewertende Wirtschaftsgüter anerkannt worden sind (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG 3 C 29.67 - und vom 7. Juni 1966 - BVerwG 3 C 147.64 - ).
  • BVerwG, 10.01.1983 - 3 CB 59.82

    Geltendmachung eines Abwürgeschadens an Betriebsvermögen - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
    Von § 13 Nr. 1 BFG werden auch wirtschaftliche Einbußen als Folge von Veräußerungs- oder Verpachtungsverboten, die eine Fortführung eines Unternehmens durch einen privaten Erwerber nicht zulassen, erfaßt, sofern nicht auf die Substanz des Unternehmens (das Betriebsvermögen) selbst zugegriffen wird (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - und vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 53.78 - ; Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 3 CB 59.82 - und vom 4. Februar 1986 - BVerwG 3 CB 31.85 - ).
  • BVerwG, 07.06.1966 - III C 147.64

    Streit über die Bewertungsfähigkeit der Kundenkarteien eines durch

  • VG Berlin, 03.05.2018 - 29 K 159.16

    Entschädigung eines NS-Verfolgten wegen des Verlusts eines Unternehmens;

    Gleichermaßen geht das BVerwG in seiner lastenausgleichsrechtlichen Rechtsprechung davon aus, dass ein erworbener Unternehmenswert in einem Ersatzeinheitswert abgebildet werden kann (siehe Urt. v. 31. Mai 1979 - 3 C 23/78, BVerwGE 58, 119, zitiert nach juris, dort Rdn. 12f.; Beschl. v. 15. Juli 1985 - 3 B 18/85, Buchholz 427.6 § 3 BFG Nr. 18, zitiert nach juris, dort Rdn. 8 und prägnant Beschl. v. 12. Februar 1988 - 3 B 30/87, IFLA 1988, 143, zitiert nach juris, dort Rdn. 4f.).
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